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Digitale Barrierefreiheit für Unternehmenswebsites: Das müssen Sie ab 2025 beachten

Ab 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert zugängliche Websites und digitale Angebote, um gesetzeskonform zu bleiben und eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen.
Frau schaut nach oben und nutzt eine elektronische Brille um digitale Barrierefreiheit zu nutzen

Inhalt

  1. Einführung
  2. Die neue Gesetzgebung im Überblick
    1. Was sich ab 2025 ändert
    2. Betroffene Unternehmen
    3. Chancen der digitalen Barrierefreiheit
  3. Wer ist betroffen?
    1. Wirtschaftsakteure und digitale Dienstleistungen
    2. Ausnahmen für Kleinstunternehmen
    3. Besondere Anforderungen an digitale Barrierefreiheit
  4. Konkrete Anforderungen an Websites
    1. Technische Grundanforderungen
    2. Content-Anforderungen
    3. Dokumentationspflichten
  5. Rechtliche Folgen bei Nichtumsetzung
    1. Bußgeldrahmen
    2. Abmahnrisiken
    3. Überprüfung durch Behörden
  6. Wirtschaftliche Vorteile
    1. Erweiterung der Zielgruppe
    2. Verbessertes Nutzererlebnis
    3. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    4. Reputation und Markenimage
  7. Erste Schritte zur Umsetzung
    1. Website-Analyse
    2. Priorisierung der Maßnahmen
    3. Zeitplan und Budget
  8. Praxistipps
    1. Quick-Wins
    2. Häufige Stolperfallen
    3. Checkliste für Website-Betreiber
  9. Fazit
  10. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung ihrer barrierefreien Internetseite
  11. Weitere Informationen

Einführung

Die digitale Barrierefreiheit wird ab 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet erstmals private Wirtschaftsakteure, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für mittelständische Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen Handlungsbedarf bei der Gestaltung ihrer Websites, Online-Shops und digitalen Angebote.

Schon im vorigen Artikel zur Barrierefreiheit haben wir einen allgemeinen Überblick gegeben. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Aspekte die Sie als Unternehmer betreffen.

Wichtig: Dieser Artikel dient zur Information und stellt keine rechtliche Beratung dar.

Die neue Gesetzgebung im Überblick

Was sich ab 2025 ändert

Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Dies betrifft unter anderem Websites mit Online-Shops, Banking-Anwendungen und digitale Selbstbedienungsterminals. Die Regelungen zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Betroffene Unternehmen

Das Gesetz gilt für alle Wirtschaftsakteure, die entsprechende Produkte oder Dienstleistungen anbieten - mit Ausnahme von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Für mittelständische Unternehmen bedeutet dies: Sie müssen ihre digitalen Angebote rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen.

Chancen der digitalen Barrierefreiheit

Die Umsetzung barrierefreier Lösungen bietet Unternehmen auch wirtschaftliche Vorteile. Barrierefreie Angebote erreichen eine größere Zielgruppe und verbessern das Nutzererlebnis für alle Kunden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit weiter zunehmen.

Wer ist betroffen?

Wirtschaftsakteure und digitale Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Dies schließt insbesondere digitale Angebote ein, die ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen. Dazu gehören unter anderem Websites, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, wie Online-Shops und Bankdienstleistungen.

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen, sofern sie Dienstleistungen erbringen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen.

Besondere Anforderungen an digitale Barrierefreiheit

Websites, die unter das BFSG fallen, müssen sicherstellen, dass alle digitalen Inhalte und Funktionen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies umfasst die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der digitalen Angebote. Die Einhaltung dieser Anforderungen ermöglicht es Unternehmen, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch eine breitere Zielgruppe zu erreichen.

Konkrete Anforderungen an Websites

Technische Grundanforderungen

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfordert, dass Websites den internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen. Diese Richtlinien legen fest, dass Webseiten für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Folgende technische Aspekte sind dabei besonders wichtig:

  • Semantische HTML-Struktur: Eine klare und logische Strukturierung des HTML-Codes verbessert die Zugänglichkeit für Screenreader.
  • Kontraste und Schriftgrößen: Ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen erleichtern die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen der Website sollten ohne Maus, also nur mit der Tastatur, zugänglich sein.
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Die Website muss mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien kompatibel sein.

Content-Anforderungen

Neben technischen Aspekten spielt auch der Inhalt eine entscheidende Rolle:

  • Alternative Texte: Bilder und Multimedia-Inhalte müssen mit alternativen Texten versehen werden, um sie für Screenreader zugänglich zu machen.
  • Klare Sprache: Inhalte sollten in einfacher und klarer Sprache verfasst sein, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
  • Strukturierte Inhalte: Eine logische Gliederung mit Überschriften und Absätzen hilft Nutzern, den Inhalt besser zu erfassen.

Dokumentationspflichten

Unternehmen müssen die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen dokumentieren. Dies umfasst:

  • Konformitätserklärungen: Nachweise darüber, dass die Website den geltenden Standards entspricht. Dies ist für Internetseiten nicht verpflichtend, erleichtert jedoch die Dokumentation und die Kommunikation mit Behörden.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Kontinuierliche Tests und Anpassungen sind notwendig, um die Barrierefreiheit langfristig sicherzustellen.

Diese Anforderungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bieten auch wirtschaftliche Vorteile durch eine breitere Nutzerbasis und verbesserte Suchmaschinenoptimierung.

Rechtliche Folgen bei Nichtumsetzung

Bußgeldrahmen

Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht einhalten, riskieren erhebliche finanzielle Sanktionen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Diese Strafen sollen sicherstellen, dass die Barrierefreiheitsanforderungen ernst genommen und konsequent umgesetzt werden.

Abmahnrisiken

Neben den Bußgeldern besteht auch das Risiko zivilrechtlicher Abmahnungen. Verbraucher und Verbände haben das Recht, Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen zu melden und rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann zu zusätzlichen Kosten und einem erheblichen Reputationsschaden führen.

Überprüfung durch Behörden

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden überwacht. Diese Behörden führen stichprobenartige Kontrollen durch und können bei festgestellten Mängeln Maßnahmen ergreifen, die von der Aufforderung zur Nachbesserung bis hin zur Untersagung des Verkaufs reichen. Unternehmen sollten daher proaktiv sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Sanktionen zu vermeiden.

Folgen bei der Nichtbeachtung des BFSG
Folgen bei der Nichtbeachtung des BFSG

Wirtschaftliche Vorteile

Erweiterung der Zielgruppe

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, eine größere Zielgruppe zu erreichen. Mehr als 10 Prozent der Bevölkerung leben mit einer Form von Behinderung, und barrierefreie Websites und digitale Angebote können diesen Menschen einen besseren Zugang ermöglichen. Darüber hinaus profitieren auch ältere Menschen und Nutzer mit temporären Einschränkungen von barrierefreien Lösungen.

Verbessertes Nutzererlebnis

Barrierefreiheit verbessert das Nutzererlebnis für alle Besucher einer Website. Einfache Navigation, klare Strukturen und gut lesbare Inhalte sind für alle Anwender von Vorteil. Dies führt zu einer höheren Zufriedenheit und kann die Verweildauer auf der Website erhöhen, was letztlich die Conversion-Rate steigern kann.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Barrierefreie Websites sind oft besser für Suchmaschinen optimiert. Die technischen Anforderungen der Barrierefreiheit, wie zum Beispiel semantisch korrekte HTML-Strukturen und alternative Texte für Bilder, entsprechen den Best Practices der SEO. Dies kann zu einer besseren Sichtbarkeit in den Suchmaschinenergebnissen führen und somit mehr organischen Traffic generieren.

Reputation und Markenimage

Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, stärken ihr Markenimage und zeigen gesellschaftliche Verantwortung. Dies kann nicht nur das Vertrauen bestehender Kunden erhöhen, sondern auch neue Kunden anziehen, die Wert auf Inklusion und soziale Verantwortung legen.

Schaubild: Vorteile digitaler Barrierefreiheit

Erste Schritte zur Umsetzung

Website-Analyse

Der erste Schritt zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist eine umfassende Analyse der bestehenden Website. Diese Analyse sollte die Identifikation von Barrieren umfassen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern könnten, die Website vollständig zu nutzen. Tools zur automatisierten Überprüfung können hierbei helfen, sollten jedoch durch manuelle Tests ergänzt werden, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Priorisierung der Maßnahmen

Nach der Analyse ist es wichtig, die identifizierten Barrieren nach ihrer Dringlichkeit und dem Aufwand zur Behebung zu priorisieren. Maßnahmen, die einen großen Einfluss auf die Zugänglichkeit haben und mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden können, sollten zuerst angegangen werden. Diese sogenannten “Quick-Wins” können schnell sichtbare Verbesserungen bringen.

Zeitplan und Budget

Ein klarer Zeitplan und ein realistisches Budget sind entscheidend für den Erfolg des Projekts. Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen sollte in den allgemeinen Entwicklungszyklus der Website integriert werden. Dabei ist es wichtig, ausreichend Ressourcen für Schulungen und gegebenenfalls externe Unterstützung einzuplanen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über das notwendige Wissen verfügen.

Durch diese strukturierten Schritte können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch die Nutzererfahrung für alle Besucher ihrer Website verbessern.

Praxistipps

Quick-Wins

Für Unternehmen, die gerade erst mit der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit beginnen, gibt es einige Maßnahmen, die schnell und mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden können:

  • Alt-Texte für Bilder: Stellen Sie sicher, dass alle Bilder auf Ihrer Website mit beschreibenden Alt-Texten versehen sind. Dies verbessert die Zugänglichkeit für Nutzer von Screenreadern.
  • Kontraste optimieren: Überprüfen Sie die Farbkontraste auf Ihrer Website und passen Sie sie an, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Tastaturnavigation: Testen Sie, ob alle interaktiven Elemente Ihrer Website auch ohne Maus bedienbar sind und beheben Sie eventuelle Mängel.

Häufige Stolperfallen

Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit gibt es einige häufige Fehler, die vermieden werden sollten:

  • Fehlende Strukturierung: Eine unklare oder fehlende Strukturierung der Inhalte kann die Nutzung Ihrer Website erheblich erschweren. Nutzen Sie klare Überschriftenhierarchien und logische Anordnungen.
  • Komplexe Sprache: Vermeiden Sie unnötig komplizierte Sprache. Klare und einfache Formulierungen sind für alle Nutzer von Vorteil.
  • Unzureichende Tests: Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf automatisierte Tests. Manuelle Überprüfungen durch Menschen mit Behinderungen sind unerlässlich, um echte Barrieren zu identifizieren.

Checkliste für Website-Betreiber

Um sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, sollten Sie folgende Punkte regelmäßig überprüfen:

  • Sind alle Inhalte sowohl mit der Tastatur als auch mit assistiven Technologien zugänglich?
  • Werden alle Multimedia-Inhalte durch Untertitel oder Transkripte ergänzt?
  • Sind die Formulare auf der Website klar strukturiert und einfach auszufüllen?
  • Ist die Navigation konsistent und leicht verständlich?

Diese Praxistipps helfen Unternehmen dabei, erste Schritte zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit zu unternehmen und gleichzeitig von den wirtschaftlichen Vorteilen zu profitieren.

Fazit

Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre Reichweite zu erhöhen und ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ab 2025 wird die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards für viele Unternehmen zur Pflicht. Dies bietet die Möglichkeit, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und gleichzeitig die eigene Marke als inklusiv und zukunftsorientiert zu positionieren. Die Umsetzung der Anforderungen kann zudem positive Effekte auf die Suchmaschinenoptimierung haben und somit den organischen Traffic steigern.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung ihrer barrierefreien Internetseite

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